Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (gültig ab 01.09.1995)

1. Allgemeines

Allen Angeboten, Bestellungen und Aufträgen liegen die nachfol- genden AGB zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung, Auf- tragsannahme, Bestellung, Annahme der Lieferung oder Abnahme des Werkes als anerkannt.

Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.

Etwaige vom Auftraggeber verwendete Bedingungen gelten selbst dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Aufträge

Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsabschluß kommt nur durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Änderungen müssen rechtzeitig vor Auftragsausführung schriftlich mitgeteilt und von uns bestätigt werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten in DM/Euro für Lieferung ab Werk, zzgl. der gesetzlichen MWSt. Versandkosten, Fracht, Verpackung, Zölle o.ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Soll die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluß erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, den Preis zu beanspruchen, der am Tag der Lieferung gilt. Wird eine auf Abruf zu liefernde Ware nicht innerhalb der ver- einbarten Frist abberufen, so sind wir berechtigt die ortsüblichen Lagergebühren zu berechnen.

Zahlung muß innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug eingehen. Bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 4% gewährt. Skonto wird nur auf den Nettowarenbetrag gewährt, also ohne Berücksichtigung der Kosten für Fracht, Verpackung usw. Der Anspruch auf Skontoge- währung besteht nur wenn der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht.

Sind Teilzahlungen vereinbart und bleibt der Käufer mit seiner Rate länger als 10 Tage im Rückstand, wird der Gesamtpreis fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem ersten Tag Verzugs- zinsen i.H. v. 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verrechnen. Zahlungen durch Wechsel, Scheck oder Akzepte unterliegen der vorherigen Vereinbarung. Wechsel, Scheck oder Akzepte werden nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungs statt angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt wenn der Betrag ohne Beanstandung unserem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Anfallende Spesen, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Reisende oder Vertreter sind zur Entgegennahme von Geld ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt. Aufrechnungen mit Gegen- forderungen des Kunden, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, gegen die Fa. Plauspitz - Plauener Spitzen & Strickereien GmbH sind ausgeschlossen.Bei Bekannt- werden einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit oder einer wesent- lichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftagge- bers sind wir berechtigt, Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.

4. Lieferzeiten

Alle Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben sie für verbindlich erklärt. Treten jedoch unerwartete Störungen oder technische Probleme auf, sind wir berechtigt die Lieferzeit zu verlängern. Wir sind verpflichtet in diesem Falle, dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Im übrigen kann bei Lieferverzug im gegenseitigen Einvernehmen, das Vertragsverhältnis gelöst wer- den, ohne daß Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

5. Rücktritt vom Vertrag durch uns

Sind wir infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf oder ähnlichem nicht in der Lage den Vertrag zu erfüllen, behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor, soweit die Aufrechterhaltung eine unzumut- bare Härte darstellt.

Dies gilt auch bei Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers. Der Rücktritt aus obengenannten Gründen entbindet uns von jeder Schadenshaftung für verzö- gerte oder nicht ausgeführte Leistung.

6. Versand

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Werksgebäude verlassen hat, ansonsten mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer.

Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.

Geht die Sendung beschädigt oder nicht vollständig ein, so emp- fehlen wir, die Ersatzpflicht des Spediteurs oder Frachtführers in Anspruch zu nehmen und eine sofortige Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

7. Mängelrügen

Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, oder Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.

Abweichungen gegenüber den Katalogbeschreibungen bzw. Mustern, welche die Qualität und Funktion der Ware nicht wesent- lich beeinträchtigt, unterliegen nicht dem Recht der Mängelrüge. Bei rechtzeitiger Mängelrüge müssen wir Gelegenheit erhalten an Ort und Stelle eine Überprüfung durchzuführen und gegebenen- falls Nachbesserung vorzunehmen.

Wird die Mängelrüge von uns anerkannt, erfolgt kostenlose Nach- besserung innerhalb angemessener Frist. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber wahlweise Minderung nach Maßgabe eines neutralen Sachverständigen oder Wandelung ver- langen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. insbe- sondere auch Mängelfolgeschäden.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Fa. Plauspitz - Plauener Spitzen & Stickereien GmbH gegen den Käufer zustehen wird von dem Käufer folgende Sicherheit geleistet:

Die Ware bleibt Eigentum der Fa. Plauspitz - Plauener Spitzen & Stickereien GmbH bis zur völligen Bezahlung. Soweit der Kunde Ware erwirbt, die zur Weiterveräußerung bestimmt ist, ist er berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.

Die dem Käufer aus dem Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Dritte zustehende Forderung tritt dieser an die Fa. Plauspitz - Plauener Spitzen & Stickereien GmbH als Sicherheit ab, jedoch nur in der Höhe in der der Fa. Plauspitz - Plauener Spitzen & Stickereien GmbH Forderungen gegenüber dem Käufer hat.

Der Weiterveräußerung steht die Verbindung mit anderen Waren in der Erfüllung von Werkverträgen gleich.

Die Fa. Plauspitz - Plauener Spitzen & Stickereien GmbH ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen vom Schuldner des Käufers einzuziehen.

Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte über- eignen. Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand, auch für Scheck- oder Wechsel- prozesse ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, gilt das Amtsgericht Plauen.

10. Schlußbestimmungen

Soweit nicht durch diese Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gesonderte Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Vorschriften des BGB und HGB.

Sollten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in einzelnen Punkten den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die übrigen Vereinbarungen als fortwirkend. Die Bestimmungen sind dann so auszulegen daß sie den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.